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CO2-Abgabe-Rückverteilung
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen schrieb in den letzten Tagen alle AHV-abrechnenden Unternehmen an und teilte ihnen die Höhe der Rückverteilung der CO2-Abgabe mit.
Aufgrund der verschiedenen Rückfragen von den in den Gemeinden für die Buchhaltung verantwortlichen Personen ist eine gewisse Unsicherheit bei der Kontierung festzustellen.
Die Rückverteilung der CO2-Abgaben durch den Bund erfolgt vorbehaltlos. Die erhaltenen Beträge sind dem allgemeinen Haushalt gut zu schreiben. Die Kontierung in den Gemeinden hat wie untenstehend ausgeführt zu erfolgen:
Politische Gemeinden
(1)96.440 Anteile an Bundeseinnahmen
Schulgemeinden
96.440 Anteile an Bundeseinnahmen
Schulgemeinden, welche den separaten Kontenrahmen des Bildungsdepartementes verwenden, haben die Kontierung 97.440 zu verwenden.
Spezialgemeinden
96.440 Anteile an Bundeseinnahmen
Kleine Spezialgemeinden, welche auf die funktionale Gliederung verzichten können, haben die Kontierung 440 zu verwenden.
Zweck- und Gemeindeverbände
96.440 Anteile an Bundeseinnahmen.
Für Fragen steht Ihnen Ihr zuständiger Revisor zur Verfügung.
Gemeinden - CO2-Abgabe-Rückverteilung (05.07.2010 13:56)
